Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Flugzeug24.com
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
(1) Die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen der Flugzeug24 Networks GmbH (im Folgenden „Flugzeug24“) und den als gewerblichen Händlern auftretenden Händlern (im Folgenden „Händler“) die durch die Nutzung des Online Flugzeugmarktes von Flugzeug24.com entstehen.
(2) Die Begriffe „Flugzeug“ oder „Flugzeuge“ stehen im Folgenden für die Begriffe Motorflugzeug, Motorsegler, Ultraleichtflugzeug, , Segelflugzeug, Helikopter, Hubschrauber, Gleitschirme, Drachen, Ballons/ Ballone, Modellflugzeuge, Motoren, Flugzeugzubehör, Hangar, Kombinationen der vorgenannten Begriffe sowie sinnverwandte Begriffe.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit durch Flugzeug24 änderbar. Flugzeug24 wird die Händler mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Klauseln über die abgeänderten Passagen in Kenntnis setzen.
(4) Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer oder Mieter eines Flugzeuges und dem entsprechenden Händler sind die durch den Händler verwendeten Vertragsbedingungen und gegebenenfalls Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Begriffe „Flugzeug“ oder „Flugzeuge“ stehen im Folgenden für die Begriffe Motorflugzeug, Motorsegler, Ultraleichtflugzeug, , Segelflugzeug, Helikopter, Hubschrauber, Gleitschirme, Drachen, Ballons/ Ballone, Modellflugzeuge, Motoren, Flugzeugzubehör, Hangar, Kombinationen der vorgenannten Begriffe sowie sinnverwandte Begriffe.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit durch Flugzeug24 änderbar. Flugzeug24 wird die Händler mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Klauseln über die abgeänderten Passagen in Kenntnis setzen.
(4) Maßgeblich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer oder Mieter eines Flugzeuges und dem entsprechenden Händler sind die durch den Händler verwendeten Vertragsbedingungen und gegebenenfalls Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Das Angebot von Flugzeug24
(1) Flugzeug24 stellt einen virtuellen Flugzeugmarkt für die Präsentation von Flugzeugen zur Verfügung. Flugzeug24 gewährleistet die Verfügbarkeit der Datenbank im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen wie Unterbrechung der Stromversorgung, Überlastung der Telekommunikationsnetze, Unterbrechung von Leitungen oder technischen Problemen des Providers des Internetnutzers ergeben, auf die Flugzeug24 keinen Einfluss hat.
(2) Die durch Flugzeug24 bereit gestellte Datenbank wird regelmäßig gewartet und weiterentwickelt. Die Verbesserungen dienen dazu schwerwiegende Störungen der Funktionsweise der Website zu vermeiden sowie die Sicherheit der Server zu wahren und auszubauen. Zu einzelnen Zeiten kann es daher zu eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Website kommen. Es wird ein rechtzeitiger Hinweis auf die Wartungsarbeiten erfolgen.
(3) Die Gestaltung der Struktur der Website obliegt Flugzeug24. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen oder in ähnlichem Maße zu bearbeiten soweit der bezweckte Erfolg nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
(2) Die durch Flugzeug24 bereit gestellte Datenbank wird regelmäßig gewartet und weiterentwickelt. Die Verbesserungen dienen dazu schwerwiegende Störungen der Funktionsweise der Website zu vermeiden sowie die Sicherheit der Server zu wahren und auszubauen. Zu einzelnen Zeiten kann es daher zu eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Website kommen. Es wird ein rechtzeitiger Hinweis auf die Wartungsarbeiten erfolgen.
(3) Die Gestaltung der Struktur der Website obliegt Flugzeug24. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen oder in ähnlichem Maße zu bearbeiten soweit der bezweckte Erfolg nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
§ 3 Mitwirkung der Anbieter
(1) Die Händler nutzen die Website von Flugzeug24, um seriöse Verkaufsangebote für Flugzeuge zu veröffentlichen. Die Eingabemaske bietet die Möglichkeit anhand vordefinierter Kriterien und freier Eingabe die Flugzeuge zu beschreiben. Diese Angaben sind sorgfältig und wahrheitsgemäß zu tätigen. Wesentliche Merkmale der Flugzeuge sind wahrheitsgemäß aufzuführen.
(2) Irreführende Angaben und das Hochladen von Fotos, die nicht das Flugzeug zeigen, welches Vertragsgegenstand werden soll, sind unzulässig.
(2) Irreführende Angaben und das Hochladen von Fotos, die nicht das Flugzeug zeigen, welches Vertragsgegenstand werden soll, sind unzulässig.
§ 4 Angaben zum Flugzeug
(1) Alle Informationen müssen wahrheitsgemäß und vollständig inklusive gültiger Preise für das Flugzeug eingegeben werden. Der Verkäufer haftet dafür, dass das Flugzeug so zu genau dem Preis verkaufbar oder buchbar ist, wie es in der Präsentation dargestellt wird.
(2) Die Angabe von verweisenden Internetadressen im Präsentationstext ist verboten, da wir auf allen unseren Seiten vollwertige Präsentationen besitzen möchten, die keiner weiteren Ergänzung bedürfen. E-Mail-Adressen und Telefonnummern dürfen nur in die dafür vorgesehenen Felder geschrieben werden.
(3) Jede Flugzeugobjektpräsentation muss einem einzelnen Flugzeug konkret zugeordnet sein. Andere Flugzeuge des Verkäufers dürfen in der Beschreibung nicht erwähnt werden.
(4) Der Verkäufer hat bei der Gestaltung seiner Präsentation dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte an Fotos, Textbeschreibungen und Lageplänen verletzt werden.
(5) Jede Flugzeugobjektpräsentation hat mindestens ein Foto von dem Objekt zu enthalten.
(2) Die Angabe von verweisenden Internetadressen im Präsentationstext ist verboten, da wir auf allen unseren Seiten vollwertige Präsentationen besitzen möchten, die keiner weiteren Ergänzung bedürfen. E-Mail-Adressen und Telefonnummern dürfen nur in die dafür vorgesehenen Felder geschrieben werden.
(3) Jede Flugzeugobjektpräsentation muss einem einzelnen Flugzeug konkret zugeordnet sein. Andere Flugzeuge des Verkäufers dürfen in der Beschreibung nicht erwähnt werden.
(4) Der Verkäufer hat bei der Gestaltung seiner Präsentation dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte an Fotos, Textbeschreibungen und Lageplänen verletzt werden.
(5) Jede Flugzeugobjektpräsentation hat mindestens ein Foto von dem Objekt zu enthalten.
§ 5 Preise
(1) Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste unter dem Menüpunkt 'Leistungen'.
(2) Es handelt sich um Nettopreise. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer geschuldet, sofern der Umsatz der Umsatzsteuer nach deutschem Recht unterliegt.
(3) Die Preise sind mit Inanspruchnahme der Leistung fällig. Die Zahlungsweise ist quartalsweise nachträglich per Lastschrifteinzug. Für andere Zahlungsarten behalten wir uns vor ein zusätzliches Entgelt zu berechnen. Sollten Lastschriften mangels Deckung zum Abbuchungszeitpunkt zurückgegeben werden, hat der Händler die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu ersetzen.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges des Händlers ist Flugzeug24 berechtigt, die durch den Händler eingestellten Angebote zu sperren. Nach Eingang der Zahlung wird die Sperrung wieder aufgehoben.
(5) Die Preise von Flugzeug24 sind entsprechend den aktuellen Steuern, Tarifverträgen, Lohnnebenkosten, Telekommunikationsentgelte sowie den Marktbedingungen kalkuliert. Wir behalten uns eine angemessene Änderung unserer Preise aufgrund geänderter Bedingungen vor. Die Händler werden über eine Änderung mindestens vier Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Sollte der Händler nicht innerhalb der vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise widersprechen, gelten die Preise als angenommen. Ein gesonderter Hinweis auf die
Bedeutung des Schweigens wird nochmalig mit der Benachrichtigung über die geänderte Preise versandt.
(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Händler nur zu, wenn die entsprechende Forderung rechtskräftig festgestellt ist, keine Einwendungen vorliegen oder Flugzeug24 diese Forderung
anerkannt hat.
(2) Es handelt sich um Nettopreise. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer geschuldet, sofern der Umsatz der Umsatzsteuer nach deutschem Recht unterliegt.
(3) Die Preise sind mit Inanspruchnahme der Leistung fällig. Die Zahlungsweise ist quartalsweise nachträglich per Lastschrifteinzug. Für andere Zahlungsarten behalten wir uns vor ein zusätzliches Entgelt zu berechnen. Sollten Lastschriften mangels Deckung zum Abbuchungszeitpunkt zurückgegeben werden, hat der Händler die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu ersetzen.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges des Händlers ist Flugzeug24 berechtigt, die durch den Händler eingestellten Angebote zu sperren. Nach Eingang der Zahlung wird die Sperrung wieder aufgehoben.
(5) Die Preise von Flugzeug24 sind entsprechend den aktuellen Steuern, Tarifverträgen, Lohnnebenkosten, Telekommunikationsentgelte sowie den Marktbedingungen kalkuliert. Wir behalten uns eine angemessene Änderung unserer Preise aufgrund geänderter Bedingungen vor. Die Händler werden über eine Änderung mindestens vier Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Sollte der Händler nicht innerhalb der vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise widersprechen, gelten die Preise als angenommen. Ein gesonderter Hinweis auf die
Bedeutung des Schweigens wird nochmalig mit der Benachrichtigung über die geänderte Preise versandt.
(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Händler nur zu, wenn die entsprechende Forderung rechtskräftig festgestellt ist, keine Einwendungen vorliegen oder Flugzeug24 diese Forderung
anerkannt hat.
§ 6 Laufzeit
(1) Der Vertrag kommt mit dem Zugang des Präsentationsauftrages per Fax oder per Brief bei Flugzeug24 zustande.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Frist zu jedem Monatsende schriftlich per Fax oder Brief gekündigt werden.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Frist zu jedem Monatsende schriftlich per Fax oder Brief gekündigt werden.
§ 7 Haftung
(1) Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis (Kardinalpflichten) handelt, haftet Flugzeug24 nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Flugzeug24 haftet im Übrigen nach den Regeln der Gesetze und dieses Vertrages mit der Maßgabe, dass eine Haftung für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Flugzeug24 haftet im Übrigen nach den Regeln der Gesetze und dieses Vertrages mit der Maßgabe, dass eine Haftung für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
§ 8 Datenschutz
(1) Flugzeug24 verpflichtet sich, über alle bekannt werdenden Daten des Benutzers Stillschweigen zu bewahren.
(2) Personenbezogene Daten, welche Flugzeug24 im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Service- oder Kommunikationsdienstleistungen erhebt, wird Flugzeug24 nur verarbeiten oder nutzen, soweit der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
(2) Personenbezogene Daten, welche Flugzeug24 im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Service- oder Kommunikationsdienstleistungen erhebt, wird Flugzeug24 nur verarbeiten oder nutzen, soweit der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Der Gerichtsstand wird gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen in Hamburg vereinbart.
§ 10 Schlussvereinbarungen - Vollständigkeit
(1) Die hier vorliegenden Regelungen enthalten alle Regelungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Es bestehen keine mündlichen Vertragsabreden. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen zum Vertragsgegenstand verlieren mit wirksamwerden dieses Vertrages ihre Gültigkeit.
(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
(3) Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine durch eine unwirksame Klausel entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die durch Ihren Regelungsgehalt dem gewollten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel und des Vertrages möglichst nahe kommt....
(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
(3) Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine durch eine unwirksame Klausel entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die durch Ihren Regelungsgehalt dem gewollten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel und des Vertrages möglichst nahe kommt....
Bei Fragen schreiben Sie uns bitte an info@flugzeug24.com.